In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung erstreckt sich der Schutz der Kfz-Haftpflicht im Tarif Compact nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch auf weitere mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und mehr. Wer genau dazugehört und welche Rechte diese Personen haben, erfahren Sie hier.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für den Versicherungsnehmer und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- A.1.2.1. den Halter des Fahrzeugs
- A.1.2.2. den Eigentümer des Fahrzeugs
- A.1.2.3. den Fahrer des Fahrzeugs
- A.1.2.4. die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
- A.1.2.5. den Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten,
- A.1.2.6. den Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Diese Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht bezieht sich nicht allein auf denjenigen, der den Vertrag abgeschlossen hat. Auch andere Personen rund um das Fahrzeug – etwa Halter, Eigentümer und Fahrer – sind einbezogen. Jede dieser Personen kann ihre Ansprüche eigenständig verfolgen.
Häufige Fragen
Wer gilt als mitversicherte Person in der Kfz-Haftpflicht?
Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, der Beifahrer sowie der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers.
Ist auch der Fahrer eines fremden Fahrzeugs geschützt?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt unter anderem für den Fahrer des Fahrzeugs als mitversicherte Person.
Können mitversicherte Personen ihre Ansprüche selbst geltend machen?
Ja, diese Personen können ihre Versicherungsansprüche selbständig geltend machen.
Wann ist der Arbeitgeber mitversichert?
Der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr des Versicherungsnehmers ist mitversichert, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Wer zählt als Beifahrer im Sinne der Mitversicherung?
Als Beifahrer gelten Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten.