Die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung leistet im Tarif Compact bei Teilkasko, wenn das Fahrzeug beschädigt, zerstört oder entwendet wird – etwa durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch oder Kurzschluss an der Verkabelung.
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.1. Brand und/oder Explosion:
Versichert sind Brand und Explosion.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.
Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
A.2.2.2. Entwendung:
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Die Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familie- und Haushaltsangehörige).
A.2.2.3. Naturgewalten:
Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen ist versichert.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Erdrutsch (z.B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
A.2.2.4. Zusammenstoß mit Tieren aller Art:
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
A.2.2.5. Tierbissschäden:
Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten verursacht werden. Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen sind bis maximal Euro 3.000,- mitversichert.
A.2.2.6. Glasbruch:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert.
Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front, Heck, Dach, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
A.2.2.7. Kurzschlussschäden an der Verkabelung:
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (bspw. Lichtmaschine, Batterie, Akkumulator von Elektrofahrzeugen, etc.). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf Euro 1.000,- je Schadenereignis begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Teilkasko im Tarif Compact springt bei bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug ein, die man in der Regel nicht selbst verschuldet. Dazu zählen etwa Feuer und Explosion, Diebstahl, Wetterereignisse wie Sturm oder Hagel, Zusammenstöße mit Tieren, Tierbiss, kaputte Scheiben oder ein Kurzschluss in der Verkabelung. Für einige dieser Fälle gelten festgelegte Höchstbeträge, und bestimmte Folge- oder Sonderschäden sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schmor- und Sengschäden über die Teilkasko versichert?
Nein. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand und sind damit nicht als Brandschaden versichert.
Bis zu welcher Höhe sind Folgeschäden durch Tierbiss versichert?
Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen durch Tierbiss sind bis maximal Euro 3.000,- mitversichert. Versichert sind Schäden unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten.
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
Ist Glasbruch mitversichert und gilt das auch für Folgeschäden?
Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs sind mitversichert, zum Beispiel an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Folgeschäden sind nicht mitversichert.
Wie hoch ist der Ersatz bei Kurzschlussschäden an der Verkabelung?
Versichert sind Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten. Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf Euro 1.000,- je Schadenereignis begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10