In der Kfz-Versicherung Compact der Janitos Versicherung sind zahlreiche Fahrzeug- und Zubehörteile in der Teilkasko und Vollkasko mitversichert – teils prämienfrei, teils bis zu einem Neuwert von 10.000 Euro. Erfahren Sie, welche Teile abgesichert sind und welche Gegenstände wie Handys oder Gepäck nicht kaskoversicherbar sind.
A.2.1.2 Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile und nicht versicherbare Gegenstände
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.a) und A.2.1.2.b) als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
a) Prämienfrei mitversicherte Teile
Soweit in A.2.1.2.b) nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- aa) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
- bb) fest im Fahrzeug eingebaute oder angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugzubehörteile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen und nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z. B. Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, Ladekabel für den Antriebs-Akkumulator des versicherten Fahrzeugs, nicht Edelpelzbezüge).
- cc) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeführt werden (z. B. Warndreieck, Verbandskasten, Sicherungen, Leuchtmittel etc.).
- dd) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), soweit sie zum Schadenzeitpunkt getragen und durch das Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
- ee) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- nach aa) bis ee) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
b) Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile sind bis zu einem Neuwert (Neupreis) von Euro 10.000,- (einschließlich Mehrwertsteuer) mitversichert, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut sind oder am Fahrzeug fest angebaut sind. Ist der Gesamtneuwert der unter Gruppe 1 bis 4 aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.
Gruppe 1: Radio- und sonstige Audiosysteme, Video, technische Kommunikations- und Leitsysteme
- Antenne
- Bild- und Tonaufnahme- und -abspielgeräte, z. B. Fernseher mit Antenne, Radio mit Antenne
- CD-Player/Wechsler (auch Kombigeräte)
- HiFi-Komponenten, z. B. Verstärker, Klangprozessoren, Frequenzweichen
- CB-Funkgeräte mit Antenne (auch Kombigeräte), Funkanlagen mit Antenne
- Lautsprecher (auch mehrere)
- Satelliten-Navigationssystem/GPS (fest eingebaut), Freisprechanlage
- Telefon mit Antenne (fest eingebaut, nur mit Freisprechanlage), Verstärker
Gruppe 2: Tuning
Jede zugelassene Veränderung des Serienzustandes durch das Werk (Werkstuning), den Versicherungsnehmer oder einen Dritten, die zur Leistungssteigerung (Leistungssteigerung ist generell anfragepflichtig), Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung einer besonders sportlich, leistungsstark oder effektvoll wirkenden Optik vorgenommen wird, z. B.
- Veränderung der Zündanlage, Gemischaufbereitung, Motormechanik, -elektrik, -elektronik, Abgasanlage; jedoch nicht versicherbar sind sogenannte NOx-Anlagen bzw. Lachgasanlagen
- Veränderungen am Fahrwerk (z. B. verstärkte Federn und Dämpfer, Tieferlegungssätze, Spurverbreiterungen, Stabilisatoren)
- Effektlackierung (außer übliche Metalliclackierungen)
- Kotflügelverbreiterung
- Seitenschürzen, Spoiler
- Breitreifen mit Felgen (sofern eintragungspflichtig)
- Leichtmetallfelgen
Gruppe 3: Sonderausstattung Innenraum
- Zusätzliche Ausstattung des Innenraumes (Polster, Türen, Armaturenbrett, Dachhimmel, etc.) mit Leder, Wurzelholz oder ähnlichen Materialien
- Spezialsitze
- Kühlbox (fest eingebaut), Bar
Gruppe 4: Sonstige Teile
- Nachgerüstete Erdgas- oder Flüssiggasanlagen (Autogas), die zum Antrieb des Fahrzeuges dienen
- Mikrofon und Lautsprecheranlagen, Panzerglas
- Postermotive unter Klarlack, Rundumlicht (Blaulicht etc.), Dachkoffer
- Beschläge (Monogramm etc.).
A.2.1.3. Nicht kaskoversicherbare Gegenstände
Nicht versichert sind alle nicht oben genannten Teile sowie lose mitgeführte Teile und alle Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, wie z. B. Mobiltelefone, auch in Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile, Bild-, Daten- und Tonträger jeder Art (CD, DVD, Navigations-CD/DVD, Kassetten, MiniDiscs etc.).
Was bedeutet das konkret?
In der Kasko sind viele fest eingebaute oder fest angebaute Teile und straßenverkehrsrechtlich zulässiges Zubehör Ihres Fahrzeugs automatisch mitgeschützt. Einige Ausstattungen – etwa Audiosysteme, Tuning oder Sonderausstattung im Innenraum – sind bis zu einem Neuwert von 10.000 Euro abgesichert; ist Ihre Ausstattung teurer, sollten Sie den Mehrwert gesondert vereinbaren. Gegenstände, die nicht ausschließlich zum Gebrauch des Fahrzeugs dienen, wie Handys, Gepäck oder persönliche Sachen, sind hingegen nicht kaskoversicherbar.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeugteile sind ohne Mehrbeitrag mitversichert?
Prämienfrei mitversichert sind unter anderem fest ein- oder angebaute Fahrzeugteile, fest verbautes oder unter Verschluss gehaltenes Zubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge), gesetzlich mitzuführende Teile wie Warndreieck und Verbandskasten, getragene Schutzhelme sowie außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile wie ein zusätzlicher Radsatz, Schneeketten und Kindersitze.
Bis zu welchem Wert sind Audiosysteme und Tuning mitversichert?
Fest eingebaute oder fest angebaute Teile der Gruppen 1 bis 4 – etwa Audiosysteme, Tuning, Sonderausstattung im Innenraum und sonstige Teile – sind bis zu einem Neuwert von 10.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer mitversichert.
Was gilt, wenn der Gesamtneuwert über 10.000 Euro liegt?
Ist der Gesamtneuwert der unter Gruppe 1 bis 4 aufgeführten Teile höher als 10.000 Euro, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bis zur genannten Wertgrenze wird auf eine Kürzung wegen Unterversicherung verzichtet.
Welche Gegenstände sind nicht kaskoversicherbar?
Nicht versichert sind alle nicht aufgeführten Teile, lose mitgeführte Teile sowie Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient – zum Beispiel Mobiltelefone (auch mit Halterung), mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile sowie Bild-, Daten- und Tonträger jeder Art.
Sind NOx- bzw. Lachgasanlagen versicherbar?
Nein. Sogenannte NOx-Anlagen bzw. Lachgasanlagen sind nicht versicherbar.