In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact werden Sachverständigenkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet – nämlich dann, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat. Beim freiwilligen Schadenrückkauf eines Kaskoschadens trägt der Versicherungsnehmer diese Kosten selbst.
Im Tarif Compact gilt für Sachverständigenkosten Folgendes:
Die Kosten eines Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war.
Im Falle des freiwilligen Schadenrückkaufs eines Kaskoschadens sind die Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer ebenfalls zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Gutachter zur Beurteilung eines Schadens hinzugezogen wird, übernimmt der Versicherer die dafür anfallenden Kosten nur dann, wenn er den Sachverständigen selbst beauftragt hat oder die Beauftragung vorher mit ihm abgestimmt wurde. Entscheidet man sich dafür, einen Kaskoschaden freiwillig zurückzukaufen, muss man die Sachverständigenkosten selbst tragen.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten eines Sachverständigen erstattet?
Der Versicherer ersetzt die Kosten eines Sachverständigen nur, wenn dessen Beauftragung durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war.
Wer trägt die Kosten, wenn ich einen Gutachter ohne Abstimmung beauftrage?
Eine Erstattung erfolgt nur bei durch den Versicherer veranlasster oder mit ihm abgestimmter Beauftragung. Ohne diese Voraussetzung ist eine Kostenübernahme nicht vorgesehen.
Wer zahlt die Sachverständigenkosten beim freiwilligen Schadenrückkauf eines Kaskoschadens?
Im Falle des freiwilligen Schadenrückkaufs eines Kaskoschadens sind die Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer zu tragen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zu den Sachverständigenkosten gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Dokumentversion: 2024.10