Der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact lässt sich nur vereinbaren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine Mindesteinstufung in der SF-Klasse 4 und kein belastender Schaden in den letzten 12 Monaten. Welche Bedingungen genau gelten und was bei Nichterfüllung passiert, erfahren Sie hier.
Der Rabattschutz kann vereinbart werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
A.6.3.1.
Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein. Erstreckt sich der Rabattschutz auch auf die Fahrzeugvollversicherung, muss auch dieser Vertrag mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein.
A.6.3.2.
Innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Rabattschutzes ist kein belastender Schaden gemäß Ziffer K.4.2. TB im Versicherungsvertrag oder Vorvertrag angefallen.
A.6.3.3.
Umfasst ein Versicherungsvertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten abgeschlossen werden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.6.3.1. – A.6.3.3.) bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt ist, entfällt der Rabattschutz rückwirkend für beide Versicherungsarten. In diesem Fall erfolgt für alle Schadenfälle – auch zwischenzeitlich eingetretene Schäden – eine Rückstufung des Vertrages gemäß M.1.1. TB.
Was bedeutet das konkret?
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass die Schadenfreiheitsklasse trotz eines Schadens erhalten bleibt. Damit er greift, muss der Vertrag bereits eine gewisse Zeit schadenfrei bestehen und mindestens in der SF-Klasse 4 stehen. Ist die Kfz-Haftpflicht zusammen mit einer Fahrzeugvollversicherung versichert, gilt der Rabattschutz nur, wenn er für beide gemeinsam abgeschlossen wird. Werden die Bedingungen bei Vertragsbeginn nicht erfüllt, entfällt der Schutz nachträglich.
Häufige Fragen
Welche SF-Klasse ist für den Rabattschutz mindestens nötig?
Der Vertrag muss in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein. Erstreckt sich der Rabattschutz auch auf die Fahrzeugvollversicherung, muss auch dieser Vertrag mindestens in der SF-Klasse 4 eingestuft sein.
Darf in den letzten 12 Monaten ein Schaden angefallen sein?
Nein. Innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Rabattschutzes darf kein belastender Schaden gemäß Ziffer K.4.2. TB im Versicherungsvertrag oder Vorvertrag angefallen sein.
Kann ich den Rabattschutz nur für die Haftpflicht abschließen?
Umfasst ein Versicherungsvertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn eine Voraussetzung bei Beginn nicht erfüllt war?
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.6.3.1. – A.6.3.3.) bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt ist, entfällt der Rabattschutz rückwirkend für beide Versicherungsarten. Für alle Schadenfälle – auch zwischenzeitlich eingetretene Schäden – erfolgt eine Rückstufung des Vertrages gemäß M.1.1. TB.