Beim Fahrzeugwechsel im Tarif Compact der Janitos Versicherung kann eine sonst geforderte Voraussetzung entfallen – vorausgesetzt, mehrere Bedingungen rund um Vorversicherer, Versicherungsnehmer, Kündigung und Rabattschutz sind vollständig erfüllt. Auch der AuslandsSchadenschutz spielt eine Rolle.
Fahrzeugwechsel nach K.6.1.1. TB:
Bei einem Fahrzeugwechsel nach K.6.1.1. TB entfällt unter folgenden Bedingungen, welche komplett zu erfüllen sind, die Voraussetzung nach A.6.3.2.:
- Der Vorversicherer des Fahrzeugwechsels ist Janitos
- Der Versicherungsnehmer des Fahrzeugwechsels ist mit dem Vorvertrag identisch
- Der Vorvertrag wurde nicht durch den Versicherer gekündigt
- Der Rabattschutz war bis zum Ende des Vorvertrages Vertragsbestandteil
AuslandsSchadenschutz:
Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen, gilt folgende Sondervereinbarung:
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Fahrzeug wechselt, kann von einer Erleichterung profitieren: Eine bestimmte Voraussetzung muss dann nicht erfüllt werden, wenn alle genannten Punkte zusammentreffen. Wichtig ist dabei unter anderem, dass der bisherige Vertrag ebenfalls bei Janitos bestand, derselbe Versicherungsnehmer beteiligt ist, der Vorvertrag nicht seitens des Versicherers gekündigt wurde und der Rabattschutz bis zuletzt bestand. Der AuslandsSchadenschutz greift nur, wenn er ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt ist.
Häufige Fragen
Wann entfällt beim Fahrzeugwechsel die Voraussetzung nach A.6.3.2.?
Sie entfällt bei einem Fahrzeugwechsel nach K.6.1.1. TB, wenn alle genannten Bedingungen vollständig erfüllt sind.
Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Der Vorversicherer muss Janitos sein, der Versicherungsnehmer mit dem Vorvertrag identisch sein, der Vorvertrag darf nicht durch den Versicherer gekündigt worden sein und der Rabattschutz musste bis zum Ende des Vorvertrages Vertragsbestandteil sein.
Reicht es, wenn nur einige Bedingungen erfüllt sind?
Nein, die Bedingungen sind komplett zu erfüllen.
Wann gilt der AuslandsSchadenschutz?
Er gilt, sofern er besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen ist.