In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Klagefrist, zuständiges Gericht und Aufsichtsbehörde:
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so kann der Anspruch von der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend gemacht werden.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an dessen Sitz zuständig. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Beschwerden über den Versicherer eingereicht werden können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
JurDrive
Die Janitos Versicherung AG hat für die Versicherten der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine besondere Form der FahrzeugRechtsschutzversicherung (JurDrive) abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für JurDrive ist in der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.
Versicherer der Fahrzeugrechtsschutzversicherung:
Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, ColoniaAllee 1020, 51067 Köln
Versicherungsnehmerin der Rechtsschutzversicherung:
Janitos Versicherung AG, Im Breitspiel 24, 69126 Heidelberg
Hinweis auf die zu Grunde liegenden Bedingungen:
Im Schadenfall leitet die Janitos Versicherung AG die Unterlagen für eine Deckungsprüfung unmittelbar an den Rechtsschutzversicherer weiter. Die Inter Partner Assistance S.A. leistet Schadenersatzsowie Verteidigungsrechtsschutz in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gemäß den nachfolgenden Bedingungen:
Dokumentversion: 2024.10
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so kann der Anspruch von der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend gemacht werden.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an dessen Sitz zuständig. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Beschwerden über den Versicherer eingereicht werden können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
JurDrive
Die Janitos Versicherung AG hat für die Versicherten der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag über eine besondere Form der FahrzeugRechtsschutzversicherung (JurDrive) abgeschlossen. Diesem Rahmenvertrag liegen die unten stehenden Bedingungen zugrunde. Der Beitrag für JurDrive ist in der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.
Versicherer der Fahrzeugrechtsschutzversicherung:
Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, ColoniaAllee 1020, 51067 Köln
Versicherungsnehmerin der Rechtsschutzversicherung:
Janitos Versicherung AG, Im Breitspiel 24, 69126 Heidelberg
Hinweis auf die zu Grunde liegenden Bedingungen:
Im Schadenfall leitet die Janitos Versicherung AG die Unterlagen für eine Deckungsprüfung unmittelbar an den Rechtsschutzversicherer weiter. Die Inter Partner Assistance S.A. leistet Schadenersatzsowie Verteidigungsrechtsschutz in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gemäß den nachfolgenden Bedingungen:
Dokumentversion: 2024.10