In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Ausschlüsse:
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn
der Schaden von dem Fahrer vorsätzlich gemäß Ziffer D.3.1 AKB verursacht worden ist,
der Schaden durch Kernenergie verursacht worden ist,
der Sicherheitsgurt nicht angelegt war, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme im Sinne der Straßenverkehrsordnung,
der berechtigte Fahrer zum Schadenszeitpunkt jünger als 23 Jahre alt war,
dem Versicherten dadurch ein Schaden entstanden ist, dass er vorsätzlich eine Straftat (z.B. § 315b StGB oder § 315c StGB) ausführt oder versucht,
eine Fahrt vorliegt, die mit dem versicherten Fahrzeug ohne Wissen und Willen der über die Verwendung Verfügungsberechtigten vorbereitet, ausführt oder ausgedehnt wird,
der Schaden beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen entstanden ist.
der Fahrer zum Unfallzeitpunkt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke (mindestens 030 mg/l Atem/Blutalkoholkonzentration) oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen des Fahrzeuges nicht in der Lage ist,
sich der Unfall aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen ereignet,
der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Dokumentversion: 2024.10
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn
der Schaden von dem Fahrer vorsätzlich gemäß Ziffer D.3.1 AKB verursacht worden ist,
der Schaden durch Kernenergie verursacht worden ist,
der Sicherheitsgurt nicht angelegt war, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme im Sinne der Straßenverkehrsordnung,
der berechtigte Fahrer zum Schadenszeitpunkt jünger als 23 Jahre alt war,
dem Versicherten dadurch ein Schaden entstanden ist, dass er vorsätzlich eine Straftat (z.B. § 315b StGB oder § 315c StGB) ausführt oder versucht,
eine Fahrt vorliegt, die mit dem versicherten Fahrzeug ohne Wissen und Willen der über die Verwendung Verfügungsberechtigten vorbereitet, ausführt oder ausgedehnt wird,
der Schaden beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen entstanden ist.
der Fahrer zum Unfallzeitpunkt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke (mindestens 030 mg/l Atem/Blutalkoholkonzentration) oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen des Fahrzeuges nicht in der Lage ist,
sich der Unfall aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen ereignet,
der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Dokumentversion: 2024.10