In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Gegenstand der Versicherung:
Der Auslandsschaden-Schutz ist eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei der Janitos Versicherung AG bestehenden
Kfz-Haftpflichtversicherung des unter diesem Vertrag versicherten Personenkraftwagens (zur Eigenverwendung) und kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden. Bei dem Auslandsschaden-Schutz handelt es sich um einen besonderen Schutz ausschließlich für PKW bei einem Verkehrsunfall im Ausland, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.
Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Personenkraftwagen auf einer Reise im Ausland (A.8.4.) einen Unfall mit einem gegnerischen Fahrzeug gemäß A.8.1.3., bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, gilt im Rahmen des AuslandsschadenSchutzes: Ersatz von Personen- und Sachschäden, für welche der Unfallgegner einzutreten hat, als ob der Unfallgegner bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Gegnerisches Fahrzeug
Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht werden, das im Ausland nach A.8.4 (Geltungsbereich Auslandsschaden-Schutz) zugelassen und versicherungspflichtig ist.
Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Dokumentversion: 2024.10
Der Auslandsschaden-Schutz ist eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei der Janitos Versicherung AG bestehenden
Kfz-Haftpflichtversicherung des unter diesem Vertrag versicherten Personenkraftwagens (zur Eigenverwendung) und kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden. Bei dem Auslandsschaden-Schutz handelt es sich um einen besonderen Schutz ausschließlich für PKW bei einem Verkehrsunfall im Ausland, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.
Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Personenkraftwagen auf einer Reise im Ausland (A.8.4.) einen Unfall mit einem gegnerischen Fahrzeug gemäß A.8.1.3., bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, gilt im Rahmen des AuslandsschadenSchutzes: Ersatz von Personen- und Sachschäden, für welche der Unfallgegner einzutreten hat, als ob der Unfallgegner bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Gegnerisches Fahrzeug
Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht werden, das im Ausland nach A.8.4 (Geltungsbereich Auslandsschaden-Schutz) zugelassen und versicherungspflichtig ist.
Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Dokumentversion: 2024.10