In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Verlegung von Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland:
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach
J.2.2 das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Änderungen des Leistungsumfangs
Die Zufriedenheit des Versicherungsnehmers (Verbraucher) ist dem Versicherer wichtig. Sollte der Versicherungsnehmer dennoch einmal nicht zufrieden sein, bietet der Versicherer die direkte Kontaktaufnahme zur Klärung der Angelegenheit an.
K.1.1.
Vertragliche Änderungen/ Tarifstruktur
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer folgende Möglichkeiten:
Dokumentversion: 2024.10
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach
J.2.2 das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Änderungen des Leistungsumfangs
Die Zufriedenheit des Versicherungsnehmers (Verbraucher) ist dem Versicherer wichtig. Sollte der Versicherungsnehmer dennoch einmal nicht zufrieden sein, bietet der Versicherer die direkte Kontaktaufnahme zur Klärung der Angelegenheit an.
K.1.1.
Vertragliche Änderungen/ Tarifstruktur
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer folgende Möglichkeiten:
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