Nach einem Versicherungsfall in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact müssen versicherte Personen bestimmte Pflichten erfüllen: den Schaden über die 24-Stunden-Notrufnummer melden, ihn gering halten und den Versicherer unterstützen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Leistungskürzungen oder den vollständigen Verlust des Anspruchs.
Die versicherte Person hat nach Eintritt des Versicherungsfalls:
- den Schaden dem Versicherer unter der 24-Stunden-Notrufnummer unverzüglich anzuzeigen,
- sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen dieser erbringt,
- den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen des Versicherers zu befolgen,
- dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang ihrer Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden,
- den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund ihrer Leistungen auf sie übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen.
A.3.5.2.
Verletzt die versicherte Person eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
A.3.5.3.
Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles neben den Ansprüchen auf Leistungen des Versicherers auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden gibt es einige Dinge, die zu beachten sind: Der Vorfall sollte rasch über die 24-Stunden-Notrufnummer gemeldet werden. Anschließend wird gemeinsam mit dem Versicherer geklärt, welche Leistungen infrage kommen. Wichtig ist außerdem, den Schaden möglichst klein zu halten, Belege bereitzustellen und den Versicherer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte zu unterstützen. Werden diese Pflichten nicht beachtet, kann sich das auf die Leistung auswirken – bis hin zum Wegfall des Anspruchs.
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Schaden?
Der Schaden ist dem Versicherer unter der 24-Stunden-Notrufnummer unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich nach einem Schaden?
Sie müssen den Schaden unverzüglich melden, sich mit dem Versicherer über Leistungen abstimmen, den Schaden gering halten und Weisungen befolgen, Untersuchungen gestatten sowie Originalbelege vorlegen und den Versicherer bei Ersatzansprüchen gegenüber Dritten unterstützen.
Was passiert, wenn ich eine Pflicht verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens kann der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Kann ich mehr als meinen Gesamtschaden erstattet bekommen?
Nein. Bestehen neben den Ansprüchen gegen den Versicherer auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann insgesamt keine Entschädigung verlangt werden, die den Gesamtschaden übersteigt.