In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist die Höchstentschädigung im Tarif Compact klar geregelt: Die Leistung orientiert sich an der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden und ist auf einen Höchstbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Zudem wird der Umfang der Entschädigung stets nach deutschem Recht bestimmt.
In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für die Höchstentschädigung:
- Die Leistung ist begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
- Höchstens jedoch EUR 15 Mio. pro Versicherungsjahr.
Der Umfang der Entschädigungsleistung richtet sich innerhalb des gesamten Geltungsbereichs gemäß Ziffer A.1.4. AKB unabhängig vom Unfallort stets nach deutschem Recht.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Entschädigung ist gedeckelt. Als Obergrenze gilt die Deckungssumme für Personenschäden, die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart ist. Über alles hinweg gibt es zusätzlich eine feste Grenze pro Versicherungsjahr. Egal, wo sich ein Unfall innerhalb des Geltungsbereichs ereignet, wird die Leistung immer nach deutschem Recht bemessen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Tarif Compact?
Die Leistung ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden begrenzt, höchstens jedoch EUR 15 Mio. pro Versicherungsjahr.
Woran orientiert sich die Höhe der Leistung?
An der Deckungssumme für Personenschäden, die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart ist.
Nach welchem Recht richtet sich die Entschädigung?
Der Umfang der Entschädigungsleistung richtet sich innerhalb des gesamten Geltungsbereichs gemäß Ziffer A.1.4. AKB unabhängig vom Unfallort stets nach deutschem Recht.
Gilt die Höchstgrenze auch bei Unfällen im Ausland?
Ja, innerhalb des gesamten Geltungsbereichs gemäß Ziffer A.1.4. AKB gilt unabhängig vom Unfallort stets deutsches Recht.