In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Fahren mit Fahrerlaubnis:
Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a FahrerlaubnisVerordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebrauchen. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
1.4.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach
§ 8 Absatz 1a FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Dokumentversion: 2024.10
Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a FahrerlaubnisVerordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebrauchen. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
1.4.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach
§ 8 Absatz 1a FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Dokumentversion: 2024.10