In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact zahlt der Versicherer die Entschädigung spätestens innerhalb von zwei Wochen, sobald Zahlungspflicht und Höhe feststehen. Lässt sich die Höhe nicht binnen eines Monats nach Schadenanzeige klären, ist ein angemessener Vorschuss möglich.
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
A.5.4.2.
Hat der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, so kann der Versicherungsnehmer einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Steht fest, dass der Versicherer zahlen muss und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfolgt die Auszahlung zeitnah. Zieht sich die Ermittlung der genauen Summe länger hin, muss man nicht ohne Geld auf das Endergebnis warten, sondern kann bereits einen angemessenen Teilbetrag vorab erhalten.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Was gilt, wenn sich die Höhe der Entschädigung nicht schnell feststellen lässt?
Hat der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich die Höhe der Entschädigung jedoch nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, kann der Versicherungsnehmer einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.
Ab wann läuft die Monatsfrist für den Vorschuss?
Die Frist von einem Monat beginnt mit der Schadenanzeige.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.