In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact ist geregelt, wie versicherte Personen einen abgelehnten Anspruch gerichtlich geltend machen, welches Gericht zuständig ist und welche Aufsichtsbehörde Beschwerden entgegennimmt.
3.8. Klagefrist, zuständiges Gericht und Aufsichtsbehörde
A.3.8.1.
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so kann der Anspruch von der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend gemacht werden.
A.3.8.2.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an dessen Sitz zuständig. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
A.3.8.3.
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
A.3.8.4.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Beschwerden über den Versicherer eingereicht werden können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Kfz-Umweltschadensversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Lehnt der Versicherer einen Anspruch grundsätzlich ab, können Sie diesen als versicherte Person vor Gericht durchsetzen, um einen Verlust zu vermeiden. Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Versicherers – bei Vermittlung durch einen Versicherungsagenten kommt auch das Gericht an dessen Niederlassung oder Wohnsitz in Betracht. Für den Schutzbrief gilt deutsches Recht. Beschwerden über den Versicherer können Sie an die zuständige Aufsichtsbehörde richten.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn mein Anspruch abgelehnt wird?
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, kann die versicherte Person den Anspruch zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend machen.
Welches Gericht ist für Klagen gegen den Versicherer zuständig?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
Welches Recht gilt für den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief)?
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
Wo kann ich mich über den Versicherer beschweren?
Die zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden über den Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.