Der Tarif Compact der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung regelt den Geltungsbereich beim Versicherungsschutz und stellt klar, in welchen Ländern und nach welchen gesetzlichen Grundlagen der Schutz greift – orientiert an der EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
Geltungsbereich im Tarif Compact:
- Versicherungsschutz besteht gemäß A.1.4. AKB, soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
- Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, sofern diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Geltungsbereich beschreibt, wo und auf welcher rechtlichen Grundlage der Versicherungsschutz greift. Maßgeblich ist dabei die EU-Umwelthaftungsrichtlinie: Der Schutz gilt dort, wo diese Richtlinie Anwendung findet. Nationale Gesetze werden nur so weit berücksichtigt, wie die daraus entstehenden Ansprüche nicht über den Rahmen der EU-Richtlinie hinausgehen.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Geltungsbereich im Tarif Compact?
Der Versicherungsschutz besteht gemäß A.1.4. AKB, soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
Gelten auch nationale Gesetze für den Versicherungsschutz?
Ja, Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht, allerdings nur, sofern diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Welche EU-Richtlinie ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG).
Was passiert, wenn nationale Ansprüche über die EU-Richtlinie hinausgehen?
Versicherungsschutz nach nationalen Gesetzen besteht nur, sofern die Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.