In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact besteht in bestimmten Fällen kein Anspruch auf Leistungen – etwa bei Vorsatz, Alkohol am Steuer, fehlender Fahrerlaubnis oder bei Fahrern unter 23 Jahren. Welche Ausschlüsse konkret gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn:
- der Schaden von dem Fahrer vorsätzlich gemäß Ziffer D.3.1. AKB verursacht worden ist,
- der Schaden durch Kernenergie verursacht worden ist,
- der berechtigte Fahrer zum Schadenszeitpunkt jünger als 23 Jahre alt war,
- der Sicherheitsgurt nicht angelegt war, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme im Sinne der Straßenverkehrsordnung,
- dem Versicherten dadurch ein Schaden entstanden ist, dass er vorsätzlich eine Straftat (z.B. § 315b StGB oder § 315c StGB) ausführt oder versucht,
- eine Fahrt vorliegt, die mit dem versicherten Fahrzeug ohne Wissen und Willen der über die Verwendung Verfügungsberechtigten vorbereitet, ausführt oder ausgedehnt wird,
- der Schaden beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen entstanden ist,
- der Fahrer zum Unfallzeitpunkt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke (mindestens 0,30 mg/l Atem-/Blutalkoholkonzentration) oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen des Fahrzeuges nicht in der Lage ist,
- sich der Unfall aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen ereignet,
- der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Was bedeutet das konkret?
Ein Ausschluss bedeutet, dass die Versicherung in bestimmten Situationen nicht leistet. Das betrifft vor allem Fälle, in denen grundlegende Regeln missachtet werden – zum Beispiel Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ohne gültige Fahrerlaubnis, ohne angelegten Sicherheitsgurt oder mit vorsätzlicher Absicht. Auch sehr junge Fahrer unter 23 Jahren, Motorsportveranstaltungen sowie Schäden durch Kernenergie sind in diesem Tarif vom Leistungsanspruch ausgenommen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter besteht Anspruch auf Leistungen?
Es besteht kein Anspruch, wenn der berechtigte Fahrer zum Schadenszeitpunkt jünger als 23 Jahre alt war.
Welche Rolle spielt Alkohol beim Leistungsanspruch?
Ist der Fahrer zum Unfallzeitpunkt in Folge des Genusses alkoholischer Getränke (mindestens 0,30 mg/l Atem-/Blutalkoholkonzentration) oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen des Fahrzeuges nicht in der Lage, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Ist der Schaden ohne Sicherheitsgurt abgedeckt?
Nein, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt war, besteht kein Anspruch – es sei denn, es handelt sich um eine erlaubte Ausnahme im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Sind Motorsportveranstaltungen versichert?
Nein. Ereignet sich der Unfall aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, besteht kein Anspruch.
Was gilt bei fehlender Fahrerlaubnis?
Ist der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10