Die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung regelt im Tarif Compact, wann eine Entschädigung fällig wird, unter welchen Bedingungen Ansprüche an Dritte abgetreten werden dürfen und wie die Zahlung für eine mitversicherte Person erfolgt. Erfahren Sie, welche Fristen und Zustimmungen dabei gelten.
A.7.6.1. Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
Sobald die Höhe der Entschädigung und die Zahlungspflicht des Versicherers festgestellt wurden, wird innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung gezahlt.
A.7.6.2. Abtretung Anspruch an Dritte
Einen Anspruch auf die Entschädigung kann der Versicherungsnehmer vor der endgültigen Feststellung ohne die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abtreten noch verpfänden.
A.7.6.3. Zahlung für eine mitversicherte Person
Der Versicherungsnehmer kann die Zahlung des Versicherers für eine mitversicherte Person an sich nur mit Zustimmung des Versicherers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn feststeht, dass gezahlt wird und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfolgt die Auszahlung zeitnah. Solange das noch nicht endgültig geklärt ist, dürfen Sie Ihren Anspruch nicht ohne Zustimmung des Versicherers an andere weitergeben oder als Sicherheit verwenden. Möchten Sie die Zahlung für eine mitversicherte Person selbst erhalten, ist auch dafür die Zustimmung des Versicherers nötig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Sobald die Höhe der Entschädigung und die Zahlungspflicht des Versicherers festgestellt wurden, wird innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung gezahlt.
Darf ich meinen Entschädigungsanspruch an Dritte abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung kann der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Entschädigung ohne ausdrückliche Genehmigung des Versicherers weder abtreten noch verpfänden.
Kann ich die Zahlung für eine mitversicherte Person selbst verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann die Zahlung des Versicherers für eine mitversicherte Person an sich nur mit Zustimmung des Versicherers verlangen.
Ist für die Verpfändung des Anspruchs eine Genehmigung nötig?
Ja. Vor der endgültigen Feststellung ist die Verpfändung des Entschädigungsanspruchs ohne die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers nicht möglich.