In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung darf ein Fahrzeug nicht bewegt werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Was das für Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer bedeutet und welche Folgen für Kasko und Schutzbrief gelten, erfahren Sie hier.
Für Alkohol und andere berauschende Mittel gilt im Tarif Compact:
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).
Hinweis: Auch in der Kasko und der MobilitätsSchutzVersicherung (Schutzbrief) besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1, A.3.4.1. und A.3.5.2. kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wer nicht mehr sicher fahren kann, weil er Alkohol getrunken oder andere berauschende Mittel zu sich genommen hat, darf das Fahrzeug nicht steuern. Ebenso dürfen Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer einem solchen fahruntüchtigen Fahrer das Fahrzeug nicht überlassen. Für Fahrten unter diesen Umständen kann der Versicherungsschutz – auch in Kasko und Schutzbrief – ganz entfallen oder eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Darf ich nach Alkoholkonsum mit dem versicherten Fahrzeug fahren?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Darf ich mein Fahrzeug einem fahruntüchtigen Fahrer überlassen?
Nein. Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen das Fahrzeug nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen.
Gilt diese Regelung auch für Kasko und Schutzbrief?
Ja. Auch in der Kasko und der MobilitätsSchutzVersicherung (Schutzbrief) besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1, A.3.4.1. und A.3.5.2. kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.