Bei einem Schaden in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact müssen Versicherungsnehmer zumutbare Untersuchungen zu Ursache und Höhe des Schadens gestatten, Originalbelege vorlegen und behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Im Schadenfall bestehen für den Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten zur Mitwirkung. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer:
- jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten,
- Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
Außerdem muss der Versicherungsnehmer die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt, arbeiten Sie mit dem Versicherer zusammen: Sie ermöglichen ihm, die Ursache und die Höhe des Schadens zu prüfen, reichen die dazugehörigen Originalbelege ein und geben die behandelnden Ärzte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen frei. So kann der Versicherer den Umfang seiner Leistungspflicht feststellen.
Häufige Fragen
Welche Untersuchungen muss ich gestatten?
Sie müssen jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten.
Welche Belege muss ich vorlegen?
Sie müssen Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Ja, der Versicherungsnehmer muss die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Für welchen Tarif gelten diese Pflichten?
Diese Regelungen gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.