In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung legt der Tarif Compact fest, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Vorsatz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Motorsportveranstaltungen sowie bei Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt oder Kernenergie.
A.7.8.1. Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt.
A.7.8.2. Anspruchsverzicht
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der Versicherungsnehmer Ansprüche oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgibt, die ihm gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, zustehen, und der Versicherer deshalb keinen Ersatz verlangen kann.
A.7.8.3. Gesetzlicher Forderungsübergang
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit kongruente Ansprüche versicherter Personen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen auf Dritte (z. B. Sozialversicherungsträger im In- und Ausland) übergehen oder wenn diese gegenüber einem Dritten im Inland geltend gemacht werden können. Insoweit gilt auch ein Abtretungsverbot für die mitversicherten Personen.
A.7.8.4. Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht berechtigter Fahrer
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
A.7.8.5. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2. dar.
A.7.8.6. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
A.7.8.7. Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht nennt die Situationen, in denen der Tarif Compact keinen Schutz bietet. Dazu zählen unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, das Aufgeben eigener Ansprüche, der Übergang von Ansprüchen auf Dritte, das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder Berechtigung, die Teilnahme an genehmigten Motorsportveranstaltungen sowie Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, staatliche Maßnahmen oder Kernenergie. Die Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Sind Schäden bei Motorsportveranstaltungen abgedeckt?
Nein. Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder -aktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt – einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen –, besteht kein Versicherungsschutz. Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt zudem eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2. dar.
Sind Schäden durch Krieg, Erdbeben oder Kernenergie versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, sowie für Schäden durch Kernenergie.