Beim Fahrzeugwechsel in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung darf zwischen dem Ende der bisherigen und dem Beginn der neuen Versicherung höchstens ein bestimmter Zeitraum liegen, und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck müssen übereinstimmen. Zudem sind die Folgen einer Kündigung wegen Nichtzahlung geregelt.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen.
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er vom Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.2.3. verlangen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Bei allen Versicherungsarten
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Fahrzeug wechselt, kann den bestehenden Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen fortführen: Der zeitliche Abstand zwischen alter und neuer Versicherung darf nicht zu groß sein, und beide Fahrzeuge müssen von Art und Verwendungszweck her zusammenpassen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht, kann eine Kündigung mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit darf zwischen alter und neuer Versicherung liegen?
Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs dürfen nicht mehr als sechs Monate vergangen sein.
Welche Bedingung gilt für die Fahrzeuge selbst?
Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge müssen gleich sein.
Was passiert bei einer Kündigung wegen Nichtzahlung?
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er vom Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.2.3. verlangen.
Für welche Versicherungsarten gelten die Pflichten des Versicherungsnehmers?
Die Pflichten des Versicherungsnehmers gelten bei allen Versicherungsarten.