Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact klare Regeln: Ein so zugelassenes Fahrzeug darf auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzt werden, wenn es das vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Wechselkennzeichen darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nur gefahren werden, wenn das dafür vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Das gilt sowohl für den Fahrer selbst als auch für alle, die das Fahrzeug von einer anderen Person nutzen lassen – also Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer.
Häufige Fragen
Wann darf ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehr genutzt werden?
Nur wenn es das nach § 8 Absatz 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen vollständig trägt.
Wer muss auf die vollständige Anbringung des Wechselkennzeichens achten?
Sowohl der Fahrer als auch der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer, der das Fahrzeug von einem Fahrer benutzen lässt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Auf welche Vorschrift bezieht sich die Regelung?
Auf § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der das vorgeschriebene Wechselkennzeichen regelt.