Bei grober Fahrlässigkeit in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact ist die Leistungsfreiheit gegenüber Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen auf höchstens 5.000,00 Euro je Fall begrenzt – das gilt auch bei einer Gefahrerhöhung.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1. ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beschränkt:
- Die Beschränkung gilt auf den Betrag von höchstens je Euro 5.000,00.
- Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherer wegen einer vom Versicherungsnehmer vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit oder wegen einer Gefahrerhöhung eigentlich ganz oder teilweise nicht leisten müsste, wird diese Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht nach oben gedeckelt. Für Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen bleibt der Betrag, um den gekürzt werden kann, auf höchstens 5.000,00 Euro je Fall begrenzt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist die Leistungsfreiheit beschränkt?
Die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist auf höchstens je 5.000,00 Euro beschränkt.
Für wen gilt diese Beschränkung?
Sie gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen.
Gilt die Beschränkung auch bei einer Gefahrerhöhung?
Ja. Sie gilt entsprechend, wenn der Versicherer wegen einer vom Versicherungsnehmer vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei ist.
Worauf bezieht sich die Leistungsfreiheit?
Sie bezieht sich auf die sich aus D.3.1. ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dokumentversion: 2024.10