In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact müssen Versicherungsnehmer jedes leistungsrelevante Schadenereignis innerhalb einer Woche in Textform melden und behördliche Ermittlungen samt Verfahrensfortgang unverzüglich anzeigen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen.
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn er dem Versicherer das Schadenereignis bereits gemeldet hat.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen einen Schaden, für den die Versicherung eintreten könnte, zeitnah und schriftlich melden. Kommt es zu behördlichen Ermittlungen, informieren Sie den Versicherer zusätzlich sofort darüber und halten ihn über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden – auch dann, wenn der Schaden bereits gemeldet wurde.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich ein Schadenereignis melden?
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, ist innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen.
In welcher Form muss die Anzeige erfolgen?
Die Anzeige des Schadenereignisses muss in Textform erfolgen.
Was gilt, wenn eine Behörde ermittelt?
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, müssen Sie dem Versicherer dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzeigen.
Muss ich Ermittlungen melden, obwohl der Schaden schon gemeldet ist?
Ja. Behördliche Ermittlungen und den Fortgang des Verfahrens müssen Sie unverzüglich anzeigen, auch wenn Sie dem Versicherer das Schadenereignis bereits gemeldet haben.