Wer in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte vorher die Weisungen des Versicherers einholen – soweit die Umstände dies gestatten – und diese befolgen, soweit es zumutbar ist. Hier erfahren Sie, was dabei konkret gilt.
Vor Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers muss der Versicherungsnehmer die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgen, soweit dies dem Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie Leistungen des Versicherers in Anspruch nehmen, sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, wie Sie vorgehen sollen. Diese Weisungen holen Sie ein, wenn die Umstände es zulassen, und richten sich danach, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich vor der Inanspruchnahme von Leistungen tun?
Vor Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers müssen Sie die Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände dies gestatten.
Muss ich die Weisungen des Versicherers immer befolgen?
Sie müssen die Weisungen des Versicherers befolgen, soweit dies für Sie als Versicherungsnehmer zumutbar ist.
Was gilt, wenn die Umstände das Einholen der Weisung nicht zulassen?
Die Weisungen sind einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten. Lassen die Umstände dies nicht zu, gilt diese Einschränkung entsprechend.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.