Wer in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact den Anbieter wechselt, erhält eine Bescheinigung der schadenfreien Zeit – doch der Rabattschutz und eine mögliche Sondereinstufung fließen dabei nicht in den mitgeteilten Schadenverlauf ein.
Bescheinigung der schadenfreien Zeit bei Versichererwechsel:
Bei einem Versichererwechsel teilt der Versicherer dem Nachversicherer auf Anfrage den Schadenverlauf gemäß K.8.1. TB mit, der sich ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes ergeben hätte.
Eine Sondereinstufung wird dem Nachversicherer nicht bescheinigt.
Gleiches gilt für Bescheinigungen der schadenfreien Zeiten an den Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Möchtest du zu einem anderen Versicherer wechseln, gibt dein bisheriger Versicherer auf Anfrage deinen Schadenverlauf an den neuen Versicherer weiter. Dabei wird der Verlauf so dargestellt, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben. Eine Sondereinstufung wird nicht mit übermittelt. Das gilt genauso, wenn du selbst eine Bescheinigung über deine schadenfreien Zeiten erhältst.
Häufige Fragen
Wird der Rabattschutz bei einem Versichererwechsel berücksichtigt?
Nein. Dem Nachversicherer wird der Schadenverlauf mitgeteilt, der sich ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes ergeben hätte.
Wird eine Sondereinstufung an den neuen Versicherer bescheinigt?
Nein. Eine Sondereinstufung wird dem Nachversicherer nicht bescheinigt.
Wann wird der Schadenverlauf mitgeteilt?
Bei einem Versichererwechsel teilt der Versicherer dem Nachversicherer den Schadenverlauf gemäß K.8.1. TB auf Anfrage mit.
Gilt das auch für Bescheinigungen an mich als Versicherungsnehmer?
Ja. Für Bescheinigungen der schadenfreien Zeiten an den Versicherungsnehmer gilt dasselbe wie gegenüber dem Nachversicherer.