In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Compact geregelt, wann ein Fahrzeug bei Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen gebraucht werden darf – und welche Voraussetzungen dabei zwingend erfüllt sein müssen.
Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn:
- das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
- für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Hinweis: Die Pflichten nach D.2.2. und die Ausschlüsse nach A.1.5.2., A.2.16.2., A.3.4.2., A.5.5. und A.7.8.5. sind zu beachten.
Einschränkung des Versicherungsschutzes
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Für den Einsatz des Fahrzeugs bei Motorsport – also bei Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen – gelten besondere Bedingungen. Solche Fahrten sind nur erlaubt, wenn sie auf einem abgegrenzten Gelände mit Zugangsbeschränkung stattfinden und zusätzlich eine eigene Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt gleichermaßen, wenn Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer das Fahrzeug anderen für solche Fahrten überlassen.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrzeug bei einer Motorsportveranstaltung nutzen?
Ja, aber nur, wenn das Fahrzeug in einem dafür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und für diesen Gebrauch eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Welche Aktivitäten zählen als Motorsport?
Dazu gehören Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Welche Versicherung ist für den Motorsporteinsatz erforderlich?
Für diesen Gebrauch des Fahrzeugs muss eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes bestehen.
Gelten die Voraussetzungen auch, wenn ich das Fahrzeug anderen überlasse?
Ja. Der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Was ist zusätzlich zu beachten?
Zu beachten sind die Pflichten nach D.2.2. sowie die Ausschlüsse nach A.1.5.2., A.2.16.2., A.3.4.2., A.5.5. und A.7.8.5.