In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung bleibt die Leistungsfreiheit bei Vorsatz beschränkt: Wer ein Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, kann keine Leistung beanspruchen – hier erfahren Sie, was das im Schadenfall bedeutet.
In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für die Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Vorsatz):
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, ist der Versicherer vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Bei allen Versicherungsarten
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Hat sich jemand das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat verschafft, muss der Versicherer diesem Fahrer gegenüber in der Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt nicht leisten. Die Leistungsfreiheit gilt in diesem Fall vollständig.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht vollständig leistungsfrei?
Der Versicherer ist gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Gilt diese Regelung im Tarif Compact?
Ja, sie gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Auf wen bezieht sich die Leistungsfreiheit?
Sie bezieht sich auf den Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt hat.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Für den Versicherungsnehmer bestehen im Schadenfall Pflichten, die bei allen Versicherungsarten gelten. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.