Nach einem Unfall gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact klare Aufklärungspflichten: Der Versicherungsnehmer muss den Schaden vollständig aufklären, den Unfallort nicht unerlaubt verlassen, Fragen wahrheitsgemäß beantworten, Nachweise vorlegen und den Schaden nach Möglichkeit mindern. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie hier.
Der Versicherungsnehmer muss alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadenereignisses und der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Der Versicherungsnehmer muss dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
- Der Versicherungsnehmer darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder hat der Versicherungsnehmer sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, muss er die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
- Der Versicherungsnehmer muss unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass der Versicherungsnehmer uns in Textform antwortet.
- Der Versicherungsnehmer muss uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.
- Der Versicherungsnehmer muss unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für ihn zumutbar ist.
- Der Versicherungsnehmer muss uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es ihm zumutbar ist.
1.3. Schadenminderungspflicht
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Er hat hierbei die Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden erwartet der Versicherer, dass Sie bei der Klärung mithelfen. Dazu gehört, am Unfallort zu bleiben oder die nötigen Feststellungen später zu ermöglichen, ehrlich und vollständig auf Rückfragen zu antworten, angeforderte Unterlagen einzureichen und zumutbare Weisungen zu befolgen. Außerdem sollen Sie im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird als nötig. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Darf ich den Unfallort verlassen?
Nur, wenn die gesetzlich erforderlichen Feststellungen ermöglicht und die erforderliche Wartezeit beachtet wurden. Haben Sie sich berechtigt oder entschuldigt entfernt oder ist die Wartezeit abgelaufen, müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
Wie muss ich Fragen des Versicherers beantworten?
Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zur Leistungspflicht müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Der Versicherer kann verlangen, dass Sie in Textform antworten.
Muss ich Nachweise und Weisungen befolgen?
Sie müssen angeforderte Nachweise vorlegen, soweit deren Beschaffung billigerweise zumutbar ist, und die für die Aufklärung erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies zumutbar ist. Auch Untersuchungen sind zu ermöglichen, soweit zumutbar.
Was besagt die Schadenminderungspflicht?
Bei Eintritt des Schadenereignisses sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die zumutbaren Weisungen des Versicherers zu befolgen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.10