In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung entscheidet im Tarif Compact allein der Versicherer, ob und welcher Sachverständige mit der Schadenfeststellung beauftragt wird – und trägt dabei ausschließlich die dafür anfallenden Kosten. Ergänzend gilt dies auch beim Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief).
Sachverständigenverfahren im Tarif Compact:
- Die Entscheidung, ob und ggf. welcher Sachverständige beauftragt wird, trifft der Versicherer.
- Nur die insoweit anfallenden Kosten der Schadenfeststellung trägt der Versicherer.
Zusätzlich beim Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief)
Was bedeutet das konkret?
Beim Sachverständigenverfahren im Tarif Compact liegt die Entscheidung über die Beauftragung eines Sachverständigen beim Versicherer. Er bestimmt, ob überhaupt und welcher Sachverständige tätig wird, und übernimmt die dafür entstehenden Kosten der Schadenfeststellung. Diese Regelung greift zusätzlich auch im Rahmen des Mobilitäts-Schutzes (Schutzbrief).
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Beauftragung eines Sachverständigen?
Die Entscheidung, ob und ggf. welcher Sachverständige beauftragt wird, trifft der Versicherer.
Welche Kosten trägt der Versicherer beim Sachverständigenverfahren?
Der Versicherer trägt nur die insoweit anfallenden Kosten der Schadenfeststellung.
Gilt die Regelung auch beim Mobilitäts-Schutz?
Ja, die Regelung zum Sachverständigenverfahren gilt zusätzlich beim Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief).
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zum Sachverständigenverfahren gilt in der Kfz-Versicherung im Tarif Compact.