In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact müssen Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen ihre Ansprüche gegen Dritte an den Versicherer abtreten, soweit dieser Entschädigungsleistungen erbracht hat – hier erfahren Sie, welche Mitwirkungspflichten dabei gelten.
Soweit der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht hat, sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen verpflichtet, Ansprüche gegen Dritte in einer den ausländischen Vorschriften entsprechenden Form an den Versicherer abzutreten.
Der Versicherungsnehmer muss:
- seine Ansprüche gegenüber Dritten an den Versicherer abtreten, soweit der Versicherer die Ansprüche befriedigt oder befriedigt hat,
- den Versicherer bei Geltendmachung der Ansprüche unterstützen,
- dem Versicherer erforderlichenfalls die Prozessführung überlassen.
Folgen einer Pflichtverletzung
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer für einen Schaden gezahlt hat, gehen mögliche Ersatzansprüche gegen einen Dritten auf ihn über. Der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen unterstützen den Versicherer dabei, diese Ansprüche durchzusetzen, und überlassen ihm bei Bedarf die Führung eines Prozesses. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann müssen Ansprüche gegen Dritte abgetreten werden?
Soweit der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht hat, sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen verpflichtet, Ansprüche gegen Dritte an den Versicherer abzutreten.
In welcher Form muss die Abtretung erfolgen?
Die Abtretung muss in einer den ausländischen Vorschriften entsprechenden Form an den Versicherer erfolgen.
Welche Mitwirkungspflichten hat der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche gegenüber Dritten abtreten, soweit der Versicherer sie befriedigt oder befriedigt hat, den Versicherer bei der Geltendmachung der Ansprüche unterstützen und ihm erforderlichenfalls die Prozessführung überlassen.
Wer ist von der Abtretungspflicht betroffen?
Betroffen sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.