Wird ein Fahrzeug im Tarif Compact der Janitos Versicherung zwangsversteigert, greifen in der Kfz-Versicherung dieselben Regelungen wie beim Fahrzeugverkauf. Hier erfahren Sie, welche Punkte von Wagniswegfall über Außerbetriebsetzung bis zur Prämienabrechnung nach Kündigung entsprechend anzuwenden sind.
Die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. sind entsprechend anzuwenden, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zwangsversteigert wird.
Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung):
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Weitere entsprechend anzuwendende Regelungen:
- Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
- Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
- Kündigung einzelner Versicherungsarten
- Zugang der Kündigung
- Prämienabrechnung nach Kündigung
- Besonderheiten bei der Veräußerung des Fahrzeugs
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug zwangsversteigert, wird dieser Fall so behandelt wie eine Veräußerung. Die dafür geltenden Bestimmungen kommen entsprechend zur Anwendung. Fällt das versicherte Fahrzeug endgültig weg – etwa durch Verschrottung – zahlen Sie die Prämie bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung, wenn mein Fahrzeug zwangsversteigert wird?
Bei einer Zwangsversteigerung des Fahrzeugs sind die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. entsprechend anzuwenden.
Bis wann muss ich bei einem Wagniswegfall die Prämie zahlen?
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Was zählt als Wagniswegfall?
Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig entfällt, zum Beispiel durch Fahrzeugverschrottung.
Werden bei der Zwangsversteigerung dieselben Regelungen wie beim Verkauf angewendet?
Ja, die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. – unter anderem zu den Besonderheiten bei der Veräußerung des Fahrzeugs – sind bei einer Zwangsversteigerung entsprechend anzuwenden.
Dokumentversion: 2024.10