Bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact müssen Versicherungsnehmer und Erwerber die Veräußerung eines Fahrzeugs unverzüglich melden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch die Ruheversicherung bei Außerbetriebsetzung ist hier geregelt.
Der Versicherungsnehmer und der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
1.1. Ruheversicherung
H.1.1.1.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.1.2.
Der Vertrag geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt. Ausgenommen sind folgende Fälle:
- die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen, oder
- der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.1.3.
Die Regelungen nach H.1.1.1. und H.1.1.2. gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Fahrzeug verkauft wird, sollten sowohl der bisherige Besitzer als auch der neue Eigentümer den Verkauf so schnell wie möglich beim Versicherer melden. Passiert das nicht, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Wird ein Fahrzeug stillgelegt und später wieder angemeldet, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter und kann in eine beitragsfreie Ruheversicherung übergehen. Für bestimmte Fahrzeuge und kurze Verträge gelten hier jedoch Ausnahmen.
Häufige Fragen
Wer muss die Veräußerung des Fahrzeugs anzeigen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was geschieht mit dem Vertrag, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird?
Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es später wieder zugelassen werden, wird der Vertrag dadurch nicht beendet. Er geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Wann greift die Ruheversicherung nicht?
Die Ruheversicherung greift nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder der Versicherungsnehmer die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangt.
Für welche Fahrzeuge und Verträge gelten die Ruheversicherungs-Regelungen nicht?
Die Regelungen zur Ruheversicherung gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.