Die Vollkaskoversicherung im Tarif Compact der Janitos Versicherung schützt Ihr Fahrzeug bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust – sie umfasst alle Ereignisse der Teilkasko, Unfallschäden sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Erfahren Sie, was als Unfall gilt und welche Schäden ausgenommen sind.
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.3.1. Ereignisse der Teilkaskoversicherung
Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2.
A.2.3.2 Unfallschäden
Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
- Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
- Verwindungsschäden.
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
A.2.3.3 Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, d.h. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigte Personen sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder ein Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, Familie- oder Haushaltsangehörige).
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Die Vollkasko geht über die Teilkasko hinaus: Sie umfasst zunächst alle Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich Unfallschäden sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen. Als Unfall zählt dabei ein plötzliches Ereignis, das von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. Reine Betriebs-, Brems- oder Abnutzungsschäden fallen nicht darunter. Menschen, die berechtigt mit dem Fahrzeug umgehen, gelten nicht als betriebsfremd.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse deckt die Vollkasko im Tarif Compact ab?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich mitversicherter Teile durch alle Ereignisse der Teilkaskoversicherung, durch Unfallschäden sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Was gilt als Unfall im Sinne der Vollkaskoversicherung?
Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Welche Schäden gelten nicht als Unfallschaden?
Keine Unfallschäden sind insbesondere reine Bremsschäden, Schäden aus Betriebsvorgängen (z. B. falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung), Schäden durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung, Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen sowie Verwindungsschäden.
Wer zählt bei mut- oder böswilligen Handlungen als berechtigte Person?
Als berechtigte Personen gelten insbesondere Personen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Sind vorhersehbare Beschädigungen bei bestimmungsgemäßer Nutzung versichert?
Nein. Vorhersehbare Beschädigungen, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen, gelten nicht als Unfallschaden – etwa Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.