In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact besteht Versicherungsschutz für die versicherte Person sowie für berechtigte Fahrer und Insassen als mitversicherte Personen. Alle Bestimmungen gelten sinngemäß auch für sie, während die Rechte aus dem Vertrag der versicherten Person und dem Lebenspartner vorbehalten sind.
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person und für die berechtigten Fahrer und Insassen (mitversicherte Personen).
A.3.3.2.
Alle für die versicherte Person getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen.
A.3.3.3.
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur der versicherten Person sowie dem ehelichen oder dem unter gleicher Anschrift polizeilich gemeldeten nichtehelichen Lebenspartner zu.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur für die versicherte Person selbst, sondern auch für andere berechtigte Fahrer und Insassen, die als mitversicherte Personen gelten. Für diese gelten dieselben Regeln sinngemäß. Über die Rechte aus dem Vertrag entscheiden allerdings nur die versicherte Person und der Lebenspartner unter gleicher Anschrift.
Häufige Fragen
Für wen besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person und für die berechtigten Fahrer und Insassen (mitversicherte Personen).
Gelten die Bestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für die versicherte Person getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur der versicherten Person sowie dem ehelichen oder dem unter gleicher Anschrift polizeilich gemeldeten nichtehelichen Lebenspartner zu.
Wer zählt zu den mitversicherten Personen?
Zu den mitversicherten Personen zählen die berechtigten Fahrer und Insassen.