Bei einem Ersatzanspruch gegen einen Dritten regelt die Janitos Versicherung in der Kfz-Versicherung, wie im Tarif Compact die Verpflichtung Dritter greift: Der Anspruch geht auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt – besonders relevant bei ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherern und dem Auslandsschaden-Schutz.
In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für die Verpflichtung Dritter:
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Dies gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer.
Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer (Auslandsschaden-Schutz), ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet.
Für die Anrechnung von Leistungen Dritter gilt:
- Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden.
- Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt der Versicherer einen Schaden, treten an die Stelle des Versicherungsnehmers die Rechte gegenüber dem Verursacher: Ein bestehender Ersatzanspruch gegen einen Dritten geht auf den Versicherer über. Wer sich nach einem Schaden im Ausland zuerst an seinen Versicherer wendet, erhält über den Auslandsschaden-Schutz eine Vorleistung. Zahlt später ein Dritter, wird dies auf die Leistung angerechnet, damit ein Schaden nicht doppelt ausgeglichen wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Gilt das auch bei ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherern?
Ja. Der Übergang des Anspruchs gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer.
Was bedeutet der Auslandsschaden-Schutz?
Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer, ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet.
Werden Leistungen Dritter angerechnet?
Ja. Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden. Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.