In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact eine klare Regel: Wer ein versichertes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen bewegt, braucht die erforderliche Fahrerlaubnis oder eine amtliche Prüfungsbescheinigung – und darf es nicht ohne Erlaubnis führen lassen.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebrauchen.
Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem versicherten Fahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs ist, muss die passende Fahrerlaubnis besitzen oder eine amtliche Prüfungsbescheinigung mit sich führen. Zugleich sollen Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer darauf achten, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Häufige Fragen
Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?
Das Fahrzeug darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht werden.
Reicht auch eine Prüfungsbescheinigung aus?
Ja, neben der erforderlichen Fahrerlaubnis genügt auch eine amtliche Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Darf ich das Fahrzeug jemandem ohne Fahrerlaubnis überlassen?
Nein. Der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Gilt die Regel nur im öffentlichen Verkehr?
Die Regelung bezieht sich auf den Gebrauch des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen.
Dokumentversion: 2024.10