Wer in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung mit außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen konfrontiert wird, muss diese im Tarif Compact fristgerecht melden – nämlich innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs. Hier erfahren Sie, welche Pflichten für den Versicherungsnehmer gelten.
Im Tarif Compact gilt für außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche:
Werden gegen den Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht, ist er verpflichtet, dem Versicherer diese innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald jemand außergerichtlich einen Anspruch gegen Sie erhebt, sollten Sie den Versicherer zeitnah informieren. Für diese Mitteilung steht Ihnen eine Woche ab dem Zeitpunkt zur Verfügung, an dem der Anspruch geltend gemacht wurde.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden?
Werden gegen Sie als Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, dem Versicherer diese mitzuteilen.
Welche Frist gilt für die Mitteilung an den Versicherer?
Die Mitteilung muss innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs erfolgen.
Ab wann beginnt die Wochenfrist?
Die Frist beginnt mit der Erhebung des Anspruchs.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.