Bei der Janitos Versicherung im Tarif Compact der Kfz-Versicherung können Sie Kleinschäden bis 600 Euro selbst regeln, um eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden – und nicht regulierte Schäden bis Jahresende oder für Dezemberfälle bis 31. Januar nachträglich anzeigen.
Bei verspäteter Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich ein Sachschaden eingetreten ist, wird sich der Versicherer nicht auf die Leistungsfreiheit nach E.6.1. berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden geregelt hat oder regeln wollte, um dadurch eine Einstufung seines Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden.
Diese Vereinbarung gilt nur für folgende Sachschäden:
- In der Kfz-Haftpflichtversicherung: für Sachschäden, die Entschädigungsleistungen von voraussichtlich nicht mehr als Euro 600. erfordern.
- In der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung: für Sachschäden, bei denen die vertragliche Leistung des Versicherers voraussichtlich Euro 600. nicht übersteigt.
Nachträgliche Anzeige (E.2.2.2.):
Gelingt es dem Versicherungsnehmer nicht, den Schaden im Rahmen von E.2.3.1. selbst zu regulieren, oder ist dem Versicherer hinsichtlich des versicherten Fahrzeuges bzw. Ersatzfahrzeuges (TB K.6.1.1.) im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden, so kann der Versicherungsnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.2.3.1. nicht gemeldeten Schaden dem Versicherer nachträglich anzeigen.
Schäden, die sich im Dezember ereignen, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachgemeldet werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen kleinen Sachschaden selbst bezahlt oder bezahlen wollte, um seine Schadenfreiheitsklasse zu schützen, muss keine Nachteile bei einer verspäteten Meldung befürchten. Diese Möglichkeit gilt für Bagatellschäden bis 600 Euro. Klappt die eigene Regulierung nicht, kann der Schaden noch bis zum Jahresende – bei Dezemberfällen bis Ende Januar – nachträglich gemeldet werden.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe kann ich einen Kleinschaden selbst regeln?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dies für Sachschäden, die voraussichtlich nicht mehr als 600 Euro erfordern, und in der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung für Sachschäden, bei denen die Leistung des Versicherers voraussichtlich 600 Euro nicht übersteigt.
Warum sollte ich einen Kleinschaden selbst regeln?
Um eine Einstufung des Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden. In diesem Fall beruft sich der Versicherer bei verspäteter Anzeige nicht auf die Leistungsfreiheit nach E.6.1.
Was ist, wenn ich den Schaden nicht selbst regulieren kann?
Gelingt die eigene Regulierung nicht oder wurde im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden gemeldet, können Sie den nicht gemeldeten Schaden bis zum Ende des Kalenderjahres nachträglich anzeigen.
Welche Frist gilt für Schäden im Dezember?
Schäden, die sich im Dezember ereignen, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachgemeldet werden.