In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen ihn gerichtlich geltend gemacht wird – etwa durch eine Klage oder einen Mahnbescheid.
Wird ein Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen Sie als Versicherungsnehmer ein Anspruch vor Gericht durchgesetzt – zum Beispiel über eine Klage oder einen Mahnbescheid –, sollten Sie das ohne schuldhaftes Zögern Ihrem Versicherer mitteilen. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe zum oben genannten Sachinhalt.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ein Anspruch gerichtlich gegen mich geltend gemacht wird?
Wird ein Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend gemacht, hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Was zählt als gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs?
Als Beispiele für eine gerichtliche Geltendmachung werden eine Klage und ein Mahnbescheid genannt.
Wie schnell muss ich den Versicherer informieren?
Die Anzeige an den Versicherer hat unverzüglich zu erfolgen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.