Im Tarif Compact der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung überlässt der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits. Der Versicherer darf auch im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt beauftragen – mit klaren Mitwirkungspflichten wie Vollmacht, Auskünften und Unterlagen.
Prozessführungsbefugnis im Tarif Compact:
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits überlassen.
Der Versicherer ist berechtigt, auch im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Gegenüber diesem Rechtsanwalt hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Vollmacht erteilen
- alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer die Regie über das Verfahren. Er kann dazu einen Rechtsanwalt beauftragen – auch in Ihrem Namen. Ihre Aufgabe ist es, diesem Anwalt die Vollmacht zu geben, ihm die nötigen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen bereitzustellen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer führt den Rechtsstreit?
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer die Führung des Rechtsstreits überlassen.
Darf der Versicherer einen Rechtsanwalt beauftragen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, auch im Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer gegenüber dem Anwalt?
Er muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Compact der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung.