Wer bei der Janitos Versicherung im Tarif Compact der Kfz-Versicherung einen Schaden meldet, muss zumutbare Untersuchungen zur Ursache und Höhe des Schadens sowie zum Umfang der Leistungspflicht gestatten und Originalbelege vorlegen – das gilt zusätzlich auch beim AuslandschadenSchutz.
Untersuchung und Belege im Tarif Compact:
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung gestatten über:
- die Ursache des Schadens,
- die Höhe des Schadens,
- den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
Außerdem muss der Versicherungsnehmer Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
Diese Pflichten gelten zusätzlich beim AuslandschadenSchutz.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, arbeiten Sie mit dem Versicherer zusammen: Sie lassen die notwendigen Prüfungen zu, damit Ursache, Höhe und Leistungsumfang geklärt werden können. Zum Nachweis, wie hoch der Schaden ist, reichen Sie die Originalbelege ein. Dieselbe Mitwirkung wird auch im Rahmen des AuslandschadenSchutzes erwartet.
Häufige Fragen
Welche Untersuchungen muss ich zulassen?
Sie müssen jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten.
Welche Belege muss ich vorlegen?
Sie müssen Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen.
Gelten diese Pflichten auch beim AuslandschadenSchutz?
Ja, die Regelungen zu Untersuchung und Belegen gelten zusätzlich beim AuslandschadenSchutz.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Sie gelten in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.