Kommt es zu einem Schaden, verlangt die Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact, dass der Versicherungsnehmer das Ereignis von der Polizei protokollieren lässt – vorausgesetzt, dies ist ihm möglich und zumutbar. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsnehmer muss das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten lassen, sofern es dem Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, sollten Sie die Polizei hinzuziehen und den Vorfall in einem Protokoll dokumentieren lassen. Diese Pflicht besteht dann, wenn es Ihnen in der jeweiligen Situation möglich und zumutbar ist.
Häufige Fragen
Muss die Polizei bei einem Schaden immer ein Protokoll aufnehmen?
Der Versicherungsnehmer muss das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten lassen, sofern es ihm möglich und zumutbar ist.
Wer ist für das Polizeiprotokoll verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist dafür verantwortlich, das Ereignis von der Polizei in einem Protokoll festhalten zu lassen.
Gilt die Pflicht zum Polizeiprotokoll in jedem Fall?
Nein, die Pflicht besteht nur, sofern es dem Versicherungsnehmer möglich und zumutbar ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.
Dokumentversion: 2024.10