In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung kann sich die Leistungsfreiheit erweitern, wenn der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt. Erfahren Sie, bis zu welchem Betrag der Versicherer in solchen Fällen leistungsfrei wird.
Hat der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2. und E.1.3. vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt, erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,- pro Schadenfall.
Als besonders schwerwiegende Verletzungen gelten insbesondere:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- unterlassene Hilfeleistung
- bewusst wahrheitswidrige Angaben dem Versicherer gegenüber
Was bedeutet das konkret?
Wer sich nach einem Unfall grob pflichtwidrig verhält – etwa indem er die Unfallstelle unerlaubt verlässt, nicht hilft oder den Versicherer bewusst falsch informiert –, muss damit rechnen, dass der Versicherer über den sonst üblichen Rahmen hinaus nicht leisten muss. In solchen Fällen kann sich die Leistungsfreiheit auf bis zu 5.000 Euro je Schadenfall erhöhen. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann erweitert sich die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Wenn der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2. und E.1.3. vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt.
Bis zu welchem Betrag kann der Versicherer leistungsfrei werden?
Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,- pro Schadenfall.
Welche Verhaltensweisen gelten als besonders schwerwiegend?
Insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die unterlassene Hilfeleistung sowie bewusst wahrheitswidrige Angaben dem Versicherer gegenüber.
Gilt die erweiterte Leistungsfreiheit pro Schadenfall?
Ja, der Höchstbetrag von Euro 5.000,- gilt je Schadenfall.