Die Janitos Versicherung stellt in der Kfz-Versicherung im Tarif Compact während der Außerbetriebsetzung eine prämienfreie Ruheversicherung bereit, die eingeschränkten Schutz gewährt. Sie umfasst die Kfz-Haftpflicht sowie die Teilkasko, wobei bei einem Teilkaskoschaden sogar auf den Selbstbehalt verzichtet wird.
Mit der prämienfreien Ruheversicherung gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für die Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. Es wird auf den vereinbarten Selbstbehalt in der Teilkaskoversicherung verzichtet, sofern in der Zeit der Ruheversicherung ein Teilkaskoschaden eintritt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen, bleiben Sie ohne zusätzliche Kosten in einem begrenzten Rahmen abgesichert. Der Schutz greift für die Haftpflicht und – bei bereits bestehender Voll- oder Teilkasko – auch für Teilkaskoschäden während der Ruhezeit, dann sogar ohne Abzug eines Selbstbehalts.
Häufige Fragen
Kostet die Ruheversicherung etwas?
Nein. Die Ruheversicherung ist prämienfrei und gilt für die Dauer der Außerbetriebsetzung.
Welchen Versicherungsschutz umfasst die Ruheversicherung?
Sie umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung, sofern zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand.
Wird bei einem Teilkaskoschaden ein Selbstbehalt abgezogen?
Nein. Auf den vereinbarten Selbstbehalt in der Teilkaskoversicherung wird verzichtet, sofern in der Zeit der Ruheversicherung ein Teilkaskoschaden eintritt.
Wann gilt die Teilkasko im Rahmen der Ruheversicherung?
Die Teilkaskoversicherung gilt, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Dokumentversion: 2024.10