In der Kfz-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact sind auch Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen abgesichert – vorausgesetzt, das Kennzeichen wurde dem Fahrzeug vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt. Wann dieser Schutz greift und wo seine Grenzen liegen, erfahren Sie hier.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde (z. B. bei Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung).
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen die Zulassungsbehörde ein Kennzeichen bereits fest zugeteilt oder für eine Wiederzulassung reserviert hat, sind Sie auch auf dem Weg zur Zulassung mit noch ungestempeltem Kennzeichen in der Haftpflicht abgesichert. Nicht abgedeckt sind dagegen Fahrten, die eigentlich ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen erfordern.
Häufige Fragen
Sind Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen versichert?
Ja. In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde.
Was ist ein Beispiel für eine solche Zulassungsfahrt?
Ein Beispiel ist die Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung, bei der das Kennzeichen dem Fahrzeug vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde.
Gilt der Schutz auch für Fahrten mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung im Tarif Compact.