Der Auslandsschaden-Schutz der Janitos Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwagen und greift bei Verkehrsunfällen im Ausland, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als wäre der Gegner bei der Janitos versichert – frei wählbar gegen Prämienzuschlag.
Der Auslandsschaden-Schutz ist eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei der Janitos Versicherung AG bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung des unter diesem Vertrag versicherten Personenkraftwagens (zur Eigenverwendung) und kann gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.
Bei dem Auslandsschaden-Schutz handelt es sich um einen besonderen Schutz ausschließlich für PKW bei einem Verkehrsunfall im Ausland, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet.
A.7.1.1. Verkehrsunfall
Erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Personenkraftwagen auf einer Reise im Ausland (A.7.4.) einen Unfall mit einem gegnerischen Fahrzeug gemäß A.7.1.3., bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, gilt im Rahmen des Auslandsschaden-Schutzes:
- Ersatz von Personen- und Sachschäden, für welche der Unfallgegner einzutreten hat, als ob der Unfallgegner bei der Janitos Versicherung AG kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
A.7.1.2. Personen- und Sachschaden
- Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird.
- Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
A.7.1.3. Gegnerisches Fahrzeug
Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht werden, das im Ausland nach A.8.4 (Geltungsbereich Auslandsschaden-Schutz) zugelassen und versicherungspflichtig ist.
A.7.1.4. Reise
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Der Auslandsschaden-Schutz ist eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie gegen einen Zuschlag hinzubuchen können. Kommt es auf einer Auslandsreise zu einem Unfall, an dem ein anderes, im Ausland zugelassenes Fahrzeug schuld ist, werden Ihre Personen- und Sachschäden so reguliert, als wäre der Unfallgegner bei der Janitos versichert. Der Schutz gilt für Personenkraftwagen und für Reisen von bis zu 12 Wochen ab dem ständigen Wohnsitz in Deutschland.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt der Auslandsschaden-Schutz?
Der Auslandsschaden-Schutz gilt ausschließlich für Personenkraftwagen zur Eigenverwendung, die über eine bei der Janitos Versicherung AG bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Wann greift der Auslandsschaden-Schutz?
Er greift bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit einem gegnerischen Fahrzeug, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Ersetzt werden Personen- und Sachschäden, für die der Unfallgegner einzutreten hat.
Was zählt als gegnerisches Fahrzeug?
Versichert sind nur Schäden durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs, das im Ausland nach A.8.4 (Geltungsbereich Auslandsschaden-Schutz) zugelassen und versicherungspflichtig ist.
Wie lange darf eine Reise dauern?
Als Reise gilt jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend 12 Wochen. Der ständige Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Ist der Auslandsschaden-Schutz automatisch enthalten?
Nein, es handelt sich um eine eigenständige, frei wählbare Zusatzversicherung, die gegen Prämienzuschlag mitversichert werden kann.