Bei der Janitos Versicherung regelt der Kfz-Tarif Compact die Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Bleibt der Versicherer nach § 117 Abs. 2 VVG trotz Vertragsende gegenüber Dritten leistungspflichtig, besteht ein Anspruch auf die Prämie. Zudem gelten beim Fahrzeugwechsel günstigere Regelungen bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie.
Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Bleibt der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie für die Zeit dieser Verpflichtung.
Die Rechte des Versicherers nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt.
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel:
Versichert der Versicherungsnehmer anstelle seines bisher bei der Janitos Versicherung AG versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG (Fahrzeugwechsel), wendet der Versicherer für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an.
Außerdem beruft sich der Versicherer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach
Was bedeutet das konkret?
Auch nach dem Ende eines Kfz-Haftpflichtvertrags kann der Versicherer unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin gegenüber geschädigten Dritten leisten müssen. Für diesen Zeitraum steht ihm die entsprechende Prämie zu. Wer sein bisher versichertes Fahrzeug gegen ein neues bei der Janitos Versicherung AG austauscht, profitiert bei einer verspäteten ersten Prämienzahlung zudem von den günstigeren Regelungen für den neuen Vertrag.
Häufige Fragen
Was bedeutet Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bleibt der Versicherer aufgrund § 117 Abs. 2 VVG trotz Beendigung des Versicherungsvertrags gegenüber einem Dritten zur Leistung verpflichtet, spricht man von Nachhaftung.
Hat der Versicherer während der Nachhaftung Anspruch auf die Prämie?
Ja. Der Versicherer hat Anspruch auf die Prämie für die Zeit dieser Verpflichtung. Die Rechte des Versicherers nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben dabei unberührt.
Was gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung im Fall eines Fahrzeugwechsels?
Versichert der Versicherungsnehmer anstelle seines bisher bei der Janitos Versicherung AG versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG, wendet der Versicherer für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an.
Beruft sich der Versicherer beim Fahrzeugwechsel auf den Wegfall der vorläufigen Deckung?
Nein. Beim Fahrzeugwechsel beruft sich der Versicherer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung.
Dokumentversion: 2024.10