Bei der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung regelt der Tarif Compact, wann trotz einer Pflichtverletzung eine Leistung erbracht wird – nämlich immer dann, wenn die Pflichtverletzung nicht ursächlich für den Versicherungsfall war. Nur bei arglistiger Verletzung greift diese Ausnahme nicht.
Im Tarif Compact gilt für die Leistungskürzung Folgendes:
Abweichend von D.3.1. ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Dokumentversion: 2024.10
Was bedeutet das konkret?
Verletzt man eine Pflicht aus dem Vertrag, führt das nicht automatisch zu einer Leistungskürzung. Entscheidend ist, ob diese Pflichtverletzung sich tatsächlich auf den Schadenfall ausgewirkt hat. Hatte sie keinen Einfluss auf den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des Schadens, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Anders liegt der Fall nur, wenn die Pflicht arglistig – also absichtlich täuschend – verletzt wurde.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei jeder Pflichtverletzung gekürzt?
Nein. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wann greift diese Ausnahme nicht?
Die Ausnahme gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Kfz-Versicherung im Tarif Compact.
Worauf bezieht sich die Regelung abweichend?
Sie gilt abweichend von D.3.1.